Was ist die Notwohnung?

Die Notwohnung enstand aus der Zusammenarbeit
von Bezirk-Schwaben und dem Caritasverband.

Sie besteht aus einem Zimmer, einer Küche und einem
Bad (insgesamt ca. 28qm). Der Caritasverband hat die
Grundausstattung der Wohnung übernommen.
Die Notwohnung ist ein Angebot für Menschen, die sich
in einer vorübergehenden finanziellen oder psychosozialen
Notlage befinden.
Während des Aufenthaltes in  der Wohnung hat der
Bewohner die Gelegenheit, nach  neuen Lebensperspektiven
zu suchen.

Die Bewohner werden von der Sozial- und Lebensberatung
des Caritasverbandes begleitet oder an eine andere
Beratungsstelle im Landkreis vermittelt. Sinnvoll wäre die
Weiterbegleitung durch die anregende Beratungsstelle.
Die Wohnung befindet sich in der Bezirk-Schwaben-Stiftung.
Die Stiftung ermöglicht einen intensiven nachbarschaftlichen
Austausch. Im gegenseitigen Miteinander lassen sich Probleme
besser bewältigen.

Wer kann aufgenommen werden ?

  • Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen die in der Lage sind sich selbst zu versorgen
  • Personen die ein eigenständiges Leben führen können

Wer kann nicht aufgenommen werden?

  • Personen die auf eine behindertengerechte Wohnung
     angewiesen sind
  • Menschen die sich in einer akuten Suchtphase oder
     psychischen Erkrankung befinden
  • Menschen die durch Dritte massiv bedroht werden

Wie geht’s ?

Die Belegung erfolgt durch den Träger, den Caritasverband
für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V.
Telefon: 08221-3676-0


Den Beratungsstellen im Landkreis Günzburg steht die Notwohnung in Absprache mit dem Caritasverband zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Belegung der Notwohnung
erfolgt nach Dringlichkeit bzw. über eine Warteliste.
 

Ansprechpartner:

Sozialberatung
Zankerstraße 1a
89312 Günzburg
Telefon: 08221-3676-14
Fax: 08221-3676-50

Herr Höppler
Andreas Höppler, Dipl. Sozialpädagoge (FH)
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