Um die Rechte der kranken, behinderten und alten Menschen zu stärken, trat 1992 das Betreuungsrecht in Kraft. Es löst damit die Gesetze über Vormundschaften und Pflegschaften ab. Menschen die nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, können einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen.

Der Betreute behält dabei seine vollen Rechte. Der Betreuer kann vor allem in den Bereichen der Vermögens-, Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung tätig werden.               

Betreuung für wen?

Die betroffene Person muß die Voraussetzungen für das Einrichten einer Betreuung erfüllen.
Diese Kriterien sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraph 1896 aufgelistet.

  1. Der Betroffene muß volljährig sein.
  2. Er kann seine Angelegenheiten ganz  oder teilweise nicht selbst erledigen.
  3. Der Betroffene ist psychisch krank  oder leidet an einer körperlichen , geistigen oder seelischen Behinderung.

Treffen die oben genannten Kriterien zu, kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Betroffenen und von Amts wegen einen Betreuer als Hilfestellung für diesen Menschen einsetzen.

Die Aufgaben des Betreuungsvereins:

  1. Führung von Betreuungen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter des Betreuungsvereins.
  2. Gewinnung und Unterstüzung ehrenamtlicher Mitarbeiter, die uns bei der Erfüllung unserer Aufgabe behilflich sind, oder eigenverantwortlich eine Betreuung führen.
  3. Information interessierter Personen oder Gruppen über das Betreuungsrecht in Informationsveranstaltungen.

Arbeitskreis für Betreuer:

Der Arbeitskreis für Betreuer findet in regelmäßigen Abständen statt. Er dient zur Wissensvermittlung und zum Austausch zwischen den Betreuern.

Der Arbeitskreis richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuer, aber auch an Berufsbetreuer.

Er findet in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Landkreises Günzburg und dem BRK Kreisverband statt.

 

Ansprechpartner:

Betreuungsverein
Zankerstraße 1a
89312 Günzburg
Fax: 08221-3676-50


Frau MahlerE-mail Nachricht
Angelika Mahler, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Telefon: 08221-3676-13

Herr Süßmuth
Matthias Süßmuth, Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Telefon: 08221-3676-12
 

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